NACHHALTIGKEITSSTRATEGIE

Nachhaltigkeitsbericht der Zukunft

Nachhaltigkeits-
bericht der Zukunft

Die HSV Fußball AG hat den Grundstein für die zukünftige Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive gelegt.

Die HSV Fußball AG ist ab ihrem Geschäftsjahr 2025/26 verpflichtet, gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zu berichten. Die CSRD ist eine neue Richtlinie für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der Europäischen Union. Sie gilt für die HSV Fußball AG als großes Unternehmen im bilanzrechtlichen Sinne. Große Kapitalgesellschaften sind gemäß § 267 HGB solche, die mindestens zwei der nachfolgenden Merkmale an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschreiten: 25 Millionen Euro Bilanzsumme, 50 Millionen Euro Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag, im Jahresdurchschnitt 250 Arbeitnehmende.

Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Am 5. Januar 2023 ist die CSRD in der Europäischen Union in Kraft getreten. Die EU-Mitgliedstaaten waren aufgefordert, die CSRD in nationales Recht zu überführen. In Deutschland hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie am 24. Juli 2024 beschlossen.

Die CSRD löst die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ab und erweitert sowohl den Anwendungsbereich als auch den vorgeschriebenen Inhalt der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Die Informationen über Nachhaltigkeitsaspekte sind zukünftig in einem eigenen Abschnitt des Lageberichtes aufzuführen, wobei die Aufnahme von Informationen mittels Verweise möglich ist.

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung muss extern von einem Wirtschaftsprüfer geprüft werden, wobei bis auf Weiteres eine Prüfung mit begrenzter Prüfungssicherheit erforderlich ist.

Maßgeblich für die Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der CSRD sind die neuen European Sustainability Reporting Standards (ESRS).

European Sustainability Reporting Standards (ESRS)

Die ESRS umfassen zwei themen- und sektorübergreifende Standards (ESRS 1 und 2) sowie zehn themenbezogene Standards in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren (ESRS E1–E5, ESRS S1–S4, ESRS G1). Darüber hinaus soll zukünftig die schrittweise Einführung sektorspezifischer ESRS erfolgen.

Standards

Angabepflichten

ESRS 1

Allgemeine Anforderungen

0

ESRS 2

Allgemeine Angaben

12

ESRS E1

Klimawandel

9

ESRS E2

Umweltverschmutzung

6

ESRS E3

Wasser- und Meeresressourcen

5

ESRS E4

Biologische Vielfalt und Ökosysteme

6

ESRS E5

Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

6

ESRS S1

Arbeitskräfte des Unternehmens

17

ESRS S2

Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

5

ESRS S3

Betroffene Gemeinschaften

5

ESRS S4

Verbraucher und Endnutzer

5

ESRS G1

Unternehmensführung

6

82

Standards

Angabe-
pflichten

ESRS 1

Allgemeine
Anforderungen

0

ESRS 2

Allgemeine Angaben

12

ESRS E1

Klimawandel

9

ESRS E2

Umwelt-
verschmutzung

6

ESRS E3

Wasser- und
Meeresressourcen

5

ESRS E4

Biologische Vielfalt und Ökosysteme

6

ESRS E5

Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

6

ESRS S1

Arbeitskräfte des Unternehmens

17

ESRS S2

Arbeitskräfte in der Wertschöpfungs-
kette

5

ESRS S3

Betroffene
Gemeinschaften

5

ESRS S4

Verbraucher und
Endnutzer

5

ESRS G1

Unternehmens-
führung

6

82

Insgesamt enthalten die ESRS 82 Angabepflichten und mehr als 1.000 Datenpunkte. Während einige Angabepflichten obligatorisch sind, müssen weitere Angabepflichten für wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte erfüllt werden.

Wenn das Unternehmen zu dem Schluss kommt, dass eine Auswirkung, ein Risiko oder eine Chance nicht oder nur unzureichend durch die ESRS abgedeckt ist, muss es zusätzliche unternehmensspezifische Angaben machen.

Doppelte Wesentlichkeitsanalyse

In Vorbereitung auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD und den ESRS hat die HSV Fußball AG eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt. Dabei wird zwischen (a.) der Wesentlichkeit der Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten und (b.) der finanziellen Wesentlichkeit von Nachhaltigkeitsaspekten unterschieden. Das Kriterium der doppelten Wesentlichkeit ist erfüllt, wenn ein Nachhaltigkeitsaspekt hinsichtlich der Auswirkungen und/oder aus finanzieller Sicht wesentlich ist.

Die Durchführung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse erfolgte in Zusammenarbeit mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ab Ende März 2024.

Zunächst wurde eine Longlist potenziell wesentlicher Nachhaltigkeitsaspekte aufgestellt. Dafür wurden die Nachhaltigkeitsaspekte herangezogen, die in den themenbezogenen ESRS behandelt werden. Wenige nicht zutreffende Nachhaltigkeitsaspekte wurden begründet ausgeschlossen, um so die Shortlist potenziell wesentlicher Nachhaltigkeitsaspekte zu erstellen.

Auf Grundlage einer Stakeholderanalyse wurden die betroffenen Stakeholder und die Nutzenden von Nachhaltigkeitserklärungen identifiziert. Für die Wesentlichkeitsanalyse wurden die Interessen dieser beiden Gruppen berücksichtigt. Dafür wurden interne Expertinnen und Experten benannt, die die Perspektiven der Stakeholdergruppen auf die Nachhaltigkeitsaspekte abbilden können.

Für die potenziell wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte auf der Shortlist haben die Bereiche Nachhaltigkeit und Finanzen im Rahmen der Inside-out-Perspektive die Auswirkungen der HSV Fußball AG (positiv oder negativ, tatsächlich oder potenziell) sowie im Rahmen der Outside-in-Perspektive die Chancen und Risiken für die HSV Fußball AG identifiziert und bewertet.

  • Wesentlichkeit der Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten:
    Die identifizierten Auswirkungen wurden vom Bereich Nachhaltigkeit zusammen mit den internen Expertinnen und Experten anhand von festgelegten Skalen bewertet. Dafür wurde der Schweregrad der Auswirkungen in den Dimensionen Ausmaß der Auswirkung, Umfang der Auswirkung und ggf. Behebbarkeit der negativen Auswirkung ermittelt. Zudem wurde die Eintrittswahrscheinlichkeit von potenziellen Auswirkungen definiert.
  • Finanzielle Wesentlichkeit von Nachhaltigkeitsaspekten:
    Die identifizierten Chancen und Risiken wurden vom Bereich Finanzen anhand von festgelegten Skalen bewertet. Dafür wurde das potenzielle finanzielle Ausmaß quantifiziert und die Eintrittswahrscheinlichkeit definiert.

Aus den Bewertungen resultierte eine Liste der für die HSV Fußball AG wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte.

Die internen Bewertungen der identifizierten Auswirkungen wurden extern validiert. Prof. Dr. Laura Marie Edinger-Schons (Professorin für Nachhaltiges Wirtschaften an der Universität Hamburg) und ihr Team haben die Auswirkungen im Bereich Umwelt validiert. Die Auswirkungen mit Bezug zur Lieferkette wurden durch Rabea Schafrick (Head of Sustainability der Brands Fashion GmbH) und ihr Team validiert. Der Betriebsrat der HSV Fußball AG hat die Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens validiert. Darüber hinaus wurde eine Umfrage unter allen Mitgliedern des Hamburger Sport-Verein e.V. durchgeführt, die mindestens 16 Jahre alt sind und eine E-Mail-Adresse in den Mitgliedsdaten hinterlegt haben. Die Umfrage wurde am 5. August 2024 um 10 Uhr verschickt und war bis zum 11. August 2024 um 23:59 Uhr geöffnet. In diesem Zeitraum haben insgesamt 9.013 Mitglieder an der Umfrage teilgenommen, von denen 7.814 Mitglieder die Umfrage abgeschlossen haben. Die Ergebnisse der Validierungen wurden in die internen Bewertungen eingearbeitet.

Die finalisierte Liste der für die HSV Fußball AG wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte stellt die Grundlage für die weitere Vorbereitung auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD und den ESRS dar.

Ausblick

Der nächste Schritt für die HSV Fußball AG ist die Durchführung einer Fit-Gap-Analyse. Nachdem durch die doppelte Wesentlichkeitsanalyse definiert ist, über welche der 82 Angabepflichten beziehungsweise mehr als 1.000 Datenpunkte die HSV Fußball AG berichten muss, wird als Nächstes herausgearbeitet, welche Datenpunkte bereits erhoben werden und welche Prozesse zur zusätzlichen Datenerhebung bis zum Start des Geschäftsjahres 2025/26 noch aufgesetzt werden müssen.

Als Unternehmen, das zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der CSRD verpflichtet ist, fällt die HSV Fußball AG zukünftig auch in den Anwendungsbereich der EU-Taxonomie. Die EU-Taxonomie ist ein System zur Klassifizierung nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten.

Zudem muss die HSV Fußball AG ihren Lagebericht zukünftig im European Single Electronic Format (ESEF) aufstellen und ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß dem elektronischen Berichtsformat auszeichnen.

SDGs?

SDGs ist die Abkürzung für Sustainable Development Goals. Es handelt sich um 17 globale Ziele für nachhaltige Entwicklung, die von den Vereinten Nationen verabschiedet wurden.

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